Die ÖDP Ebersberg ist für den Umbau der Energieerzeugung in unserem Landkreis hin zu 100% Regenerativen Energien. Neben einem intensiven Ausbau der Sonnenenergie (Dachflächenphotovoltaik, Freiflächenphotovoltaik, Agrophotovoltaik, Solarthermie) benötigen wir hierfür zusätzlich 30 Windenergieanlagen, um das Ziel unseres Landkreises zu erfüllen, bis 2030 frei von fossilen und endlichen Energieträgern zu sein.
Die Mehrheit des Vorstandes der ÖDP Ebersberg und die beiden Vertreter der ÖDP im Kreistag befürworten den derzeit diskutierten Bau von maximal fünf Windenergieanlagen im Ebersberger Forst. Es gibt im Vorstand der ÖDP aber auch Stimmen, die aus ökologischen und artenschutzrechtlichen Gründen gegen die aktuellen Planungen im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst sind. Auch die juristische Machbarkeit einer Begrenzung auf fünf Anlagen ist noch nicht für alle zufriedenstellend geklärt.. Um den für die fünf Windenergieanlagen notwendigen Eingriff in die Natur zu kompensieren, setzt sich die ÖDP Ebersberg dafür ein, zusätzlich zu den geplanten Aufforstungen außerhalb des Forstes, bestehende Flächen im Forst ökologisch aufzuwerten, indem ein angemessener Prozentsatz des Gebietes aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen wird. Der Wert des gesamten Forstes könnte so erhalten bleiben und der Artenschutz und Naturschutz mit der Energiewende in Einklang gebracht werden.
Kritisch sieht die ÖDP Ebersberg zudem die Untätigkeit des Landkreises und der Gemeinden, was die Standorte für die verbleibenden 25 Windenergieanlagen sowie Flächen für die Sonnenenergie betrifft. Die weit verbreitete Meinung, aufgrund der 10 H Regel wäre kein Bau von Windenergieanlagen in unseren Gemeinden möglich, ist faktisch falsch, da bei entsprechender Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinden auch Anlagen mit geringeren Abständen errichtet werden können (z.B. bei 4-5 H). Um das 2030-Ziel unseres Landkreises zu erfüllen und unseren Beitrag zu leisten, die Klimaerwärmung auf 1.5 °C zu beschränken, muss zeitgleich zur jetzigen Planung der fünf Anlagen im Forst intensiv der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie auf Gemeindegrund vorangetrieben werden. Hierfür kann auf bereits bestehende Konzeptideen (z.B. Konzentrationsflächenplanung, Vorschläge des AktivBüKE Projektes) zurückgegriffen werden, um gemeindeübergreifend einheitlich vorzugehen. Es sind nun also die Gemeinden in der Pflicht, ebenfalls ihren Teil beizutragen und entsprechende Flächen auszuweisen! Der Landrat und der Kreistag sollten hierfür den Gemeinden den Rücken stärken!